Bundesaufsicht

Bundesaufsicht

Als unabhängige Aufsichtsbehörde schützt FINMA die Finanzmarktkunden, namentlich die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Anlegerinnen und Anleger sowie die Versicherten. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz.

Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht
Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern ein zentrales Register.
Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen wie natürlichen Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler (Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaften) haben das Recht, sich ins Register eintragen zu lassen.

Totalrevidiertes VAG
Der Bundesrat hat das totalrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz per 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Siehe Art. 40ff.
 VAG l Erstellt 8.12.2005 l Grösse 547 Kb l Typ pdf

Neue Aufsichtsverordnung AVO
Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat ebenfalls auf den 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Siehe Art. 182 ff.
 AVO l Erstellt 8.12.2005 l Grösse 643 Kb l Typ pdf

AVO-FINMA
 AVO-FINMA | Erstellt am 8.12.2005 | Grösse 469 Kb | Typ pdf